Kindergeld soll von 2027 an ohne Antrag ausgezahlt werden
Bundesrat stimmt Gesetz zu Kindergeld soll künftig ohne Antrag ausgezahlt werden Stand: 25.09.2026 • 12:55 Uhr
Weniger Papierkram nach der Geburt: Das Kindergeld soll von 2027 an in vielen Fällen automatisch auf dem Konto landen. Rund 300.000 Anträge pro Jahr könnten dadurch entfallen.
Eltern sollen nach der Geburt eines Kindes künftig in vielen Fällen keinen Kindergeldantrag mehr stellen müssen. Der Bundesrat ließ das entsprechende Gesetz passieren. Der Bundestag hatte bereits vor der Sommerpause zugestimmt. Die Neuregelung soll 2027 in Kraft treten.
Bislang muss Kindergeld grundsätzlich beantragt werden. Künftig soll die Familienkasse die Leistung im Regelfall automatisch auszahlen können, wenn ihr alle notwendigen Informationen vorliegen und keine Zweifel am Anspruch bestehen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums könnten dadurch rund 300.000 Anträge pro Jahr entfallen.
Die antragslose Auszahlung soll im Laufe des kommenden Jahres in zwei Stufen eingeführt werden. Zunächst gilt das neue Verfahren für Familien, die bereits für mindestens ein Kind Kindergeld erhalten. Kommt ein weiteres Kind hinzu, soll die Zahlung automatisch an die Person gehen, die bereits das Kindergeld bezieht.
In einem zweiten Schritt soll die automatische Auszahlung auch beim ersten Kind möglich werden. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland lebt, mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet und die Kontoverbindung bekannt ist.
Ein Auto online abmelden, den neuen Perso oder Führerschein auch: In vielen Städten und Kommunen sind digitale Behördengänge schon möglich. mehr
Die Familienkasse prüft auch künftig, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die dafür notwendigen Informationen sollen verstärkt zwischen den Behörden ausgetauscht werden, sodass Eltern bereits vorhandene Daten nicht erneut übermitteln müssen.
Nach der Geburt erhält jedes Kind vom Bundeszentralamt für Steuern eine Steueridentifikationsnummer. Über die Geburt wird das Bundeszentralamt von den Meldebehörden informiert und gibt die entsprechenden Daten an die Familienkasse weiter.
Für die automatische Auszahlung muss zudem eine Kontoverbindung vorliegen. Eltern können ihre IBAN bereits jetzt über das Steuerportal ELSTER oder die App IBAN+ beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegen.
Liegen nicht alle notwendigen Informationen vor oder bestehen Zweifel am Anspruch, bleibt es beim bisherigen Verfahren. Die Eltern erhalten dann ein Schreiben der Familienkasse und können fehlende Angaben in einem vorausgefüllten Antrag ergänzen.
Dieses Thema im Programm: MDR aktuell - Das Nachrichtenradio | Nachrichten | 25.09.2026 | 12:04 Uhr
